Sperrmüll
Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, dreimal jährlich die kostenfreie Sperrmüllabfuhr in Anspruch zu nehmen.
Bei jedem Sammeltermin können bis zu 3 Kubikmeter (etwa 3 Kofferraumladungen eines PKW-Kombi) angemeldet werden.
Größere Mengen Sperrmüll (z.B. Haushaltsauflösungen), sind über private Containerdienste zu entsorgen oder direkt an der Deponie Hailer anzuliefern.
Erfassen Sie selbst Ihre Adresse sowie die Gegenstände die Sie anmelden möchten.
Wählen Sie anschließend einen Terminen aus und versenden Sie das Formular online.
Sie erhalten dann die Terminbestätigung per E-mail.
Datenschutzhinweise Sperrmüllanmeldung
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortliche Stelle
Gemeinde Rodenbach
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Telefon: +49 6184 599-0
E-Mail: gemeinde@rodenbach.de
Datenschutzbeauftragter
Unseren externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten.
de-bit Computer-Service GmbH
Telefon: 06051 91675-0
E-Mail: datenschutz@de-bit.de
Zweck(e) der Verarbeitung
- Die Sperrmüll Online-Anmeldung dient dazu, einen effizienten und benutzerfreundlichen Prozess für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, um ihre Sperrmüllabholungen bequem und zeitnah zu organisieren.
Durch die Erfassung und Nutzung bestimmter personenbezogener Daten, wie Name, Adresse und Kontaktdaten, wird es der Gemeindeverwaltung Rodenbach ermöglicht, die Abholung zu planen, zu koordinieren und durchzuführen.
Rechtsgrundlage
- Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO
Die Sperrmüllabfertigung ist eine Aufgabe im öffentlichen Interesse, da sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen und zum Umweltschutz beiträgt.
Datenempfänger / Übermittlung an Dritte
Know-iT solution, Kurstraße 16, 61231 Bad Nauheim
Übermittlung in ein Drittland
Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland.
Dauer der Datenspeicherung
Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis der Zweck für die Datenspeicherung entfällt oder Sie uns berechtigt zur Löschung auffordern.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.
Ihre Rechte
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21. DSGVO)
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Was gehört zum Sperrmüll?
- Möbelteile (Regale, Schränke, Schranktüren, Tische, Stühle, Polstermöbel etc.)
- Bretter
- Sprungrahmen
- Matratzen
- Teppiche, Bodenbeläge
- Sport- und Spielgeräte
- Fahrräder, Dreiräder, Tretroller
- Gartengeräte
- Öfen (ohne Inhalt)
Möbelstücke sind so weit wie möglich auseinander zu schrauben.
Die bereitgestellten Teile dürfen 2 m Länge/Breite/Höhe nicht überschreiten.
Es gilt eine Gewichtsbegrenzung von 50 kg.
Der Sperrmüll sollte erst ab dem Spätnachmittag des Vortages der Abholung an die Grundstücksgrenze gestellt werden. Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll bis 6.00 Uhr bereit stehen.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Müll | Entsorgung |
Gemischte Baustellenabfälle | Deponie Hailer |
Fenster, Rollläden | Deponie Hailer |
Fahrzeugteile | Schrotthändler |
Autoreifen | Über den Handel |
Elektrogroßgeräte, Kühlschränke |
Firma AQA, Tel. 06051 971033333 |
Autobatterien | Über den Handel, Schadstoffmobil Abfallannahmestelle am Bauhof, |
Keramikteile (Waschbecken, WC etc.) |
Deponie Hailer, Abfallannahmestelle am Bauhof |
Mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz |
Deponie Hailer |
Glasscheiben aus Fenster und Türen etc. |
Deponie Hailer |
In Säcke/Kartons verpackter Kleinmüll/Restmüll |
Amtlicher Müllsack oder Deponie Hailer |
Wertstoffe wie Papier, Bioabfall, Styropor, Altglas |
siehe Abfallkalender |