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Abfallgebühren ab 01.01.2012Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der Personengebühr und evtl. einer Zusatzgebühr für das genutzte Mehrvolumen. Die Grundgebühr zuzüglich der Personengebühr beinhaltet die Bereitstellung einer Papier- und einer Biotonne (wahlweise 120l bzw. 240l). Darüber hinaus können BürgerInnen zusätzlich Papier- bzw. Biotonnen gebührenpflichtig beantragen. Rechtsgrundlage: Abfallsatzung der Gemeinde Rodenbach Jährliche Grundgebühr
Personen- und ZusatzgebührPro Bewohner eines Grundstückes wird jährlich eine Personengebühr erhoben. Bewohner ist jeder beim Einwohnermeldeamt mit Erstwohnsitz gemeldete Einwohner. Ist das auf dem Grundstück vorhandene Müllgefäß unter Berücksichtigung der Bewohner größer als das maximale Behältervolumen (20 Liter pro Bewohner), wird für das zusätzliche Mehrvolumen pro 20 Liter eine Zusatzgebühr erhoben.
Gebühr für zusätzliche Papiertonnen
Gebühr für zusätzliche Biotonnen
Gebühr für MüllsäckeMüllsack 50 l = 7,65 €Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. jeden Jahres zur Zahlung fällig. Fälligkeitstermin für Jahreszahler ist der 01.07. jeden Jahres (nur auf Antrag).Hinweis: Die Gemeinde erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Veränderung des Behältervolumens eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
10.04.2013 |