Feuerwehr und Bauhof
Die Gemeinde Rodenbach beabsichtigt auf einem Grundstück neben dem bestehenden Bauhof an der Verbindungsstraße L3268 zwischen Nieder- und Oberrodenbach ein neues Gebäude für Feuerwehr und DRK mit Fahrzeughalle und Nebenräumen sowie einigen Wohnungen für Bedienstete zu errichten. Das westlich des Bauhofes gelegene Grundstück liegt zwischen dem Rodenbach im Norden und der L3268 im Süden.
Die Zusammenlegung der beiden Ortsteilfeuerwehren Nieder- und Oberrodenbach zu einer Feuerwehr in einem Feuerwehrhaus dient der Synergie- und Effizienzschaffung auch durch die räumliche Nähe zum Bauhof der Gemeinde.
Das geplante Gebäude soll hauptsächlich Räume und Fahrzeughallen der Feuerwehr beinhalten, sowie in wesentlich geringerem Umfang Funktionen für das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich ist ein freistehendes, einfaches Lagergebäude für Vereinszwecke vorgesehen. Vor den Hallenausfahrten wird sich der sogenannte Alarmhof befinden.
Der Bereich des Bauhofs wird in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen, weil dort im Zusammenhang mit der Errichtung des zentralen Feuerwehrgebäudes grundsätzliche Umstrukturierungsmaßnahmen geplant sind, z. B. die Umgestaltung der Abfallannahmestelle.
Eine Machbarkeitsstudie "Feuerwehrhaus Rodenbach" liegt vor, Vorabstimmungen mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange, u. a. hier auch HessenMobil, haben bereits stattgefunden. Weiterhin wurde von einer Fachfirma im Rahmen des geplanten Neubaus ein Gutachten bezüglich der gesetzlich einzuhaltenden Hilfsfristen erstellt. Im Ergebnis ist das Vorhaben grundsätzlich umsetzbar, so dass auf dieser Grundlage der Einstieg in die Bauleitplanung erfolgt ist.
Planziel ist die Ausweisung einer zweifach gegliederten Fläche für Gemeindebedarf: Zweckbestimmung Feuerwehr und Bauhof.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof“ wurde von der Gemeindevertretung im März 2021 gefasst.
Die Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Feuerwehr und Bauhof“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist im August 2021 erfolgt.