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Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
„1. Änderung Südlich d. Adolf-Reichwein-Str.“

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan
„1. Änderung Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“
gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung vom 07.04.2022 den Beschluss zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Das Plangebiet hat eine Grundfläche von weniger als 20.000 m².
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Rodenbach, OT Niederrodenbach, mit Begründung in der Zeit vom

vom 08.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 im Rathaus der

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

im 2. OG, Zimmer 34, öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist für jede*n zu den u. a. Zeiten sowie nach Vereinbarung möglich.
Aufgrund der Corona-Situation ist aktuell eine telefonische Terminabstimmung unter der Rufnummer 06184 599-41 erforderlich.

Montag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14 bis 16:30 Uhr
Dienstag von 15 bis 18:30 Uhr

Jede*r hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anregungen zur Bauleitplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2 in 63517 Rodenbach, eingebracht werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen südlich der Adolf-Reichwein-Straße bereits ausgewiesen Wohnbauflächen teilweise neu geregelt werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Lage zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft und finden sich in der Begründung zur Auslegung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

• Es werden Aussagen getroffen zu Pflanzen und Tieren, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu Flächennutzung und gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Zuwegung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

• Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegenden Unterlagen können ab dem 08.06.2022 auf der Internetseite der Gemeinde Rodenbach abgerufen werden.
Zudem können die Verfahrensunterlagen ab dem 08.06.2022 unter
www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link Beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Rodenbach, den 24.05.2022

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Rodenbach

gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)

31.05.2022 
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