Herstellung Kanalanschluss
Nach der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Rodenbach hat jeder Eigentümer eines Grundstückes die Pflicht, seine Grundstücksentwässerungsanlage an die Abwasseranlage anzuschließen. Nach EWS §3(4) wird die Anschlussleitung einer Grundstücksentwässerungsanlage im öffentlichen Raum ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, erneuert, unterhalten oder beseitigt. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Kosten werden durch die Gemeinde dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Nach einer gemeinsamen Festlegung örtlicher Details mit Anschlussnehmer und Gemeinde werden die Baukosten geschätzt. Seitens der Gemeinde werden die geschätzten Baukosten als Vorausleistung eingefordert.
Sobald die Vorausleistungen bei der Gemeinde eingegangen sind, werden wir eine vertraglich gebundene Fachfirma nach unserem Jahresleistungsvertrag mit der Herstellung beauftragen.
Wenn die Arbeiten fertiggestellt, abgenommen und die Rechnung eingegangen ist, werden wir die tatsächlichen Kosten mit Ihnen und der geleisteten Vorausleistung verrechnen.