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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe

Nr. 99076006080000

Leistungsbeschreibung

Menschen, die aufgrund einer Gewalttat, durch Kriegsfolgen oder Impfschaden eine körperliche, geistige oder seelische Behinderungen davongetragen haben, soll durch diese Hilfen die selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden.

Darunter fallen Leistungen der Blindenhilfe und Leistungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Darlehen und Beihilfen zur Beschaffung größerer Hilfsmittel oder eines Kraftfahrzeugs, die Kostenübernahme bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Wohnunterstützung beim ambulant selbständigen Wohnen oder in einer Wohneinrichtung.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :

Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

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