Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung

Nr. 99088024000000

Die Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.

Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren: Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden.

Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Die jeweilige regionale Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kann bei dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden.

Fachlich freigegeben am

23.08.2022

Welche Gebühren fallen an?

Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

  • Hier können sich Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Schulleitungen für eine schulpsychologische Beratung in Hessen anmelden.
  • Die Anmeldung zur Beratung wird per E-Mail an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des für die Schule zuständigen staatlichen Schulamts gesendet.
  • Innerhalb des Teams der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dieses staatlichen Schulamtes wird ermittelt, wer Ansprechperson für die jeweilige Schule ist (jede hessische Schule hat eine feste schulpsychologische Ansprechperson).
  • Die schulpsychologische Ansprechperson der jeweiligen Schule nimmt entsprechend der angegebenen Präferenz der anmeldenden Person mit dieser per E-Mail oder Telefon Kontakt auf.

Voraussetzungen

  • Besuch einer hessischen Schule, oder
  • Sorgeberechtigung für die eine Schülerin oder eines Schülers einer hessischen Schule
  • Tätigkeit als Lehr- oder pädagogische Fachkraft an einer hessischen Schule

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 1 bis 4 Wochen

Die Wartezeit bis zum Start einer Beratung ist vor allem abhängig vom Beratungsanliegen und der Erreichbarkeit der anmeldenden Person. Bei Beratungsanliegen, die eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung (Not- und Krisenfälle) befürchten lassen findet eine Kontaktaufnahmen und ein erster (telefonischer) Beratungstermin in aller Regel noch am gleichen Tag statt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Keine. Das Angebot einer schulpsychologischen Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Jeder Person, die einen Bedarf für eine Beratung anmeldet, wird auch ein Beratungsangebot gemacht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Seite zurück Nach oben