Abfallgebühren
Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der Personengebühr und evtl. einer Zusatzgebühr für das genutzte Mehrvolumen. Die Grundgebühr zuzüglich der Personengebühr beinhaltet die Bereitstellung einer Papier- und einer Biotonne (wahlweise 120l bzw. 240l). Darüber hinaus können BürgerInnen zusätzlich Papier- bzw. Biotonnen gebührenpflichtig beantragen.
Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres zur Zahlung fällig. Fälligkeitstermin für Jahreszahler ist der 01.07. jeden Jahres (nur auf Antrag).
Jährliche Grundgebühr
Gefäßgröße | Jahresgebühr |
60 l | 87,24 € |
80 l | 116,16 € |
120 l | 174,36 € |
240 l | 348,84 € |
1100 l | 1.597,80 € |
15000 l | 21.789,10 € |
Es besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung von der Bioabfallentsorgung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Umwelt-/Abfallberatung.
Personen- und Zusatzgebühr
Pro Bewohner eines Grundstückes wird jährlich eine Personengebühr erhoben. Bewohner ist jeder beim Einwohnermeldeamt mit Erstwohnsitz gemeldete Einwohner. Ist das auf dem Grundstück vorhandene Müllgefäß unter Berücksichtigung der Bewohner größer als das maximale Behältervolumen (20 Liter pro Bewohner), wird für das zusätzliche Mehrvolumen pro 20 Liter eine Zusatzgebühr erhoben.
Personengebühr/Jahr | Zusatzgebühr/Jahr |
40,20 € | 38,76 € |
Gebühr für zusätzliche Papiertonnen
Gefäßgröße | Jahresgebühr |
120 l | 8,04 € |
240 l | 15,96 € |
1100 l | 73,44 € |
Gebühr für zusätzliche Biotonnen
Gefäßgröße | Jahresgebühr |
120 l | 106,20 € |
240 l | 212,28 € |
Gebühr für Müllsäcke
Müllsack 50 l = 7,65 €
Hinweis: Die Gemeinde erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Veränderung des Behältervolumens eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR.
Rechtsgrundlage: Abfallsatzung der Gemeinde Rodenbach