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Hundesteuer - Hund anmelden

Nr. 99102013104000

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

Hundesteuer in der Gemeinde Rodenbach

Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Halter oder die Halterin des Hundes.

Die Steuer beträgt jährlich:

für den ersten Hund                               63,00 €
für den zweiten Hund                            99,00 €
für jeden weiteren Hund                     135,00 € 

abweichend hiervon beträgt die Steuer für gefährliche Hunde:

für den ersten Hund                             420,00 €
für jeden weiteren Hund                     660,00 €

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist zum 01.07. jeden Jahres fällig.

Rechtsgrundlage:

Satzung der Gemeinde Rodenbach über die Erhebung einer Hundesteuer

Fachlich freigegeben am

31.03.2020

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

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