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Flächenerhebung zur Abwassergebühr

Flächenerhebung zur Abwassergebühr

Die versiegelte Fläche auf einem Grundstück ist die Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr. Bei Veränderungen auf ihrem Grundstück, die Auswirkungen auf die versiegelte Fläche haben, wie z. B. das Ent- oder Versiegeln von Hofflächen, wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftsverwaltung. Ebenso, falls Sie Zisternen einbauen oder sonstige Maßnahmen treffen, die Einfluss auf die Abwassermenge haben, die von Ihrem Grundstück dem Kanal zugeführt wird.

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