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Abwassergebühr

Nr. 99129001137000

Leistungsbeschreibung

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

Abwassergebühr

Abwassergebühren ab 01.01.2022

Die Abwassergebühr besteht aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr.Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Menge des verbrauchten Frischwassers. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der versiegelten Fläche auf dem jeweiligen Grundstück, von dem Niederschlagswasser dem Kanal zugeführt wird.

Schmutzwassergebühr 
3,67 €/m³

Niederschlagswassergebühr
0,64 €/m² im Jahr 
 
Entwässerungssatzung
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