Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Deponien

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsätzlich dürfen nur Abfälle in Deponien abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die 2009 auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29.04.2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben.

Fachlich freigegeben am

15.03.2022

Verfahrensablauf

Für einen hessenweit einheitlichen Vollzug der behördlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Deponien wurden unter Federführung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Arbeitshilfen, Verfahrensbücher und Verfahrenshilfen zu diesen Themen erarbeitet. Diese sind über den Internetauftritt des Ministeriums abrufbar.

Anträge / Formulare

Seite zurück Nach oben