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Abfallgebühren

Nr. 99001001000000

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

Abfallgebühren Gemeinde Rodenbach

Abfallgebühren ab 01.01.2012

Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der Personengebühr und evtl. einer Zusatzgebühr für das genutzte Mehrvolumen.
Die Grundgebühr zuzüglich der Personengebühr beinhaltet die Bereitstellung einer Papier- und einer Biotonne (wahlweise 120l bzw. 240l).
Darüber hinaus können BürgerInnen zusätzlich Papier- bzw. Biotonnen gebührenpflichtig beantragen.

Rechtsgrundlage: Abfallsatzung der Gemeinde Rodenbach

Jährliche Grundgebühr

Gefäßgröße Jahresgebühr
60 l 87,24 €
80 l 116,16 €
120 l 174,36 €
240 l 348,84 €
1100 l 1.597,80 €
15000 l 21.789,10 €
Es besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung von der Bioabfallentsorgung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Umweltbüro, Frau Fees, Tel. 06184 599-38.

Personen- und Zusatzgebühr

Pro Bewohner eines Grundstückes wird jährlich eine Personengebühr erhoben. Bewohner ist jeder beim Einwohnermeldeamt mit Erstwohnsitz gemeldete Einwohner. Ist das auf dem Grundstück vorhandene Müllgefäß unter Berücksichtigung der Bewohner größer als das maximale Behältervolumen (20 Liter pro Bewohner), wird für das zusätzliche Mehrvolumen pro 20 Liter eine Zusatzgebühr erhoben.
Personengebühr/Jahr Zusatzgebühr/Jahr
40,20 € 38,76 €

Gebühr für zusätzliche Papiertonnen

Gefäßgröße Jahresgebühr
120 l 8,04 €
240 l 15,96 €
1100 l 73,44 €

Gebühr für zusätzliche Biotonnen

Gefäßgröße Jahresgebühr
120 l 106,20 €
240 l 212,28 €

Gebühr für Müllsäcke

Müllsack 50 l = 7,65 €Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. jeden Jahres zur Zahlung fällig. Fälligkeitstermin für Jahreszahler ist der 01.07. jeden Jahres (nur auf Antrag).
Hinweis: Die Gemeinde erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Veränderung des Behältervolumens eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR.

Fachlich freigegeben am

24.09.2013
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