Bundesfreiwilligendienst; Informationserteilung
Nr. 99121005013000Leistungsbeschreibung
Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht es Ihnen, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Der Dienst ist freiwillig und wird zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vereinbart.
Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:
- Sie möchten Leerzeiten bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen,
- mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen,
- im Rahmen eines freiwilligen Engagements wieder in einen Beruf einsteigen oder
- sich sozial, kulturell oder ökologisch für andere Menschen engagieren.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
- Sie erhalten als Freiwilliger Taschengeld. Hierfür gilt derzeit eine Höchstgrenze von 357,00 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
- Als Bundesfreiwilligendienstleistender erhalten Sie einen Freiwilligenausweis. Eine Fachkraft betreut Sie in der Einsatzstelle. Sie erhalten ebenso kostenlose Seminare.
- Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
- Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
- Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Nach Abschluss Ihres Dienstes erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis.
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes sind:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bildung
- Zivil- und Katastrophenschutz
An wen muss ich mich wenden?
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln
Öffnungszeiten:
Mo:07:30 - 16:00 Uhr
Di: 07:30 - 16:00 Uhr
Mi: 07:30 - 16:00 Uhr
Do:07:30 - 16:00 Uhr
Fr: 07:30 - 16:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 221 - 3673-0
Fax.: +49 221 - 3673-4661
E-Mail: info@bundesfreiwilligendienst.de
- Übersicht der Beraterinnen und Berater
(Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Sind Sie älter als 27 Jahre, können Sie auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
Bemerkungen
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bildung
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Homepage zum Bundesfreiwilligendienst
(Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben) - Einsatzstellensuche
(Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Fachlich freigegeben am
Welche Fristen muss ich beachten?
- Regeldauer: 12 Monate
- Mindestdauer: 6 Monate
- Maximaldauer: 24 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie die erforderliche Unterlagen bei der Einsatzstelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Voraussetzungen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend