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Kfz.-Ummeldung

Bürgerbüro

Anschrift im Kfz.-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern

Änderungen im Main-Kinzig-Kreis.
Wenn sich Ihre Anschrift verändert hat, dann werden Änderungen in den Kfz-Papieren erforderlich.

Benötigt werden der Fahrzeugschein und der Personalausweis bzw. Reisepass.

Geändert werden können nur Fahrzeugpapiere wenn der Umzug innerhalb des Main-Kinzig-Kreises stattgefunden hat.
Änderungen von Fahrzeugscheinen nach Zuzug aus dem Stadtgebiet Hanau können nicht bei den Gemeinden (im Bürgerbüro) vorgenommen werden.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung, sondern um einen Umschreibung mit Kennzeichenwechsel.

Gebühren: 10,80 Euro

Neuzulassungen können nur bei den Zulassungsstellen des Main-Kinzig-Kreises in Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern durchgeführt werden.

Änderung der Halterdaten bei einem Zuzug von außerhalb des Main-Kinzig-Kreises (Standortwechsel) ist eine neue Zulassung bei den Zulassungsstellen des Main-Kinzig-Kreises notwendig.

Zulassungsstellen MKK

Werden Änderungen im Kfz.-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig, zB. Namensänderung nach Eheschließung, kann dies nur durch die Zulassungsstellen beim MKK erfolgen.

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