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Melderegisterauskunft Erteilung

Nr. 99115004001000

Leistungsbeschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Fachlich freigegeben am

10.12.2020
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