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Ratten melden

Nr. 99003018014000

Leistungsbeschreibung

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
 
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

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