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Untersuchungsberechtigungsscheine und Sozialversicherungsausweise

Bürgerbüro


Untersuchungsberechtigungsscheine

Wenn eine Jugendlicher der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat eine Ausbildungsstelle antreten will, so hat eine ärztliche Untersuchung (Jugendschutzuntersuchung) bei einem Arzt seiner Wahl zu erfolgen.

9 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Nachuntersuchung erforderlich, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bitte denken Sie auch daran eine Lohnsteuerkarte zu beantragen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Steuerkarte ausgestellt worden ist.

Sozialversicherungsnachweise

Sozialversicherungsnachweise erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für Berufsanfänger wird der Sozialversicherungsausweis automatisch nach Eingang der ersten Zahlung von Krankenkassenbeiträgen zu einer Krankenkasse bei der Rentenversicherung BUND oder Rentenversicherung LAND beantragt und den Versicherten zugeschickt.

 

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