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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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