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31.03.2022

3G-Zutrittsbeschränkung für das Rathaus wird aufgehoben!

3G-Regel Aufgehoben_(c)Pixabay
3G-Regel Aufgehoben_(c)Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

nach dem 2. April 2022 sind auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetztes (befristet bis zum 23. September 2022) nur noch wenige
Basisschutzmaßnahmen vorgesehen.

Ab Montag, den 04.04.2022 gilt bis auf Weiteres für Besucherinnen und Besucher des Rathauses nur noch die Maskenpflicht!

Mit Blick auf die anhaltend hohen Infektionszahlen soll durch diesen Schritt das Infektionsrisiko für das Rathauspersonal sowie für die
Bürgerinnen und Bürger weiter geringgehalten werden.

Selbstverständlich können Sie dringende Angelegenheiten, die einen persönlichen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Rathauses erfordern, weiterhin mit einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung wahrnehmen.

Unsere gemeindlichen Hallen und Räumlichkeiten werden ab sofort wieder vollumfänglich und ohne weitere Auflagen an Sie
vermietet.

Alle wichtigen Informationen zu den Basisschutzmaßnahmen nach dem 2. April 2022, finden Sie im Überblick auf der Internetseite
des Main-Kinzig-Kreises und auf der Seite der Hessischen Landesregierung

Nach dieser langen Zeit der Pandemie, freuen wir uns natürlich alle über die neu gewonnenen Freiheiten.
Lassen Sie uns besonnen damit umgehen!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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