Ausbildungsförderung für Fortbildung beantragen
Nr. 99022001017001Leistungsbeschreibung
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Als Ausländer können Sie Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
An das zuständige Amt für Ausbildungsförderung
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
BAföG-Hotline:
0800 - 223-6341 (kostenfrei)
Anrufzeiten:
Mo: 08:00 - 20:00 Uhr
Di: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi: 08:00 - 20:00 Uhr
Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
ggf. werden weitere Unterlagen benötigt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.
- BAföG - Alle Antragsformulare
(Bundesministerium für Bildung und Forschung) - Online-Antrag für Schüler
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Voraussetzungen
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung