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Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)

Nr. 99015018148002

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis

Welche Gebühren fallen an?

Was sollte ich noch wissen?

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