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Bildungsurlaubsveranstaltungen; Anerkennung der Geeignetheit als Träger beantragen

Nr. 99131021000000

Leistungsbeschreibung

Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt neben den Freistellungsvoraussetzungen hessischer Beschäftigter auch ein zweistufiges die Anerkennungsverfahren für Träger*innen und deren Veranstaltungen:

  1. Träger*innenanerkennung, nur diese können nach Abschluss des Verfahrens ihre Veranstaltungen zur Anerkennung vorlegen und
  2. Veranstaltungsanerkennung

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren, wenden Sie sich bitte das

Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fachreferat „Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung“

Tel.: 0611/3219-3673

E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF "Informationen für interessierte Veranstalter*innen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anerkennung als Träger*in sowie die spätere Veranstaltungsanerkennung sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Frist für bereits anerkannte Träger*innen:

Der Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen muss mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben bereits eine Anerkennung als Bildungsurlaub für Ihre Veranstaltungen aus einem anderen Bundesland? Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite:

Bemerkungen

Formulare

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