Einsicht in das Handelsregister nehmen
Nr. 99057001109000Leistungsbeschreibung
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium der Justiz