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Kapitalertragsteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Nr. 99102040010000

Leistungsbeschreibung

Sie möchten gegenüber Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um für Ihre Kapitalerträge die Einbehaltung der Abgeltungsteuer (früher: Kapitalertragsteuer) zu vermeiden? Übersteigen Ihre Kapitalerträge 801,00 Euro beziehungsweise bei Eheleuten 1.602,00 Euro jährlich, müssen Sie dazu eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamtes vorlegen.

Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für den Freistellungsauftrag keine NV-Bescheinigung. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Abgeltungsteuer" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.

An wen muss ich mich wenden?

An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

21.02.2017

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung (NV 1 A)"
  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide
  • Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
  • bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten

Welche Gebühren fallen an?

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