Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Nr. 99111012080000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Voraussetzungen
- Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
- Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.
Anträge / Formulare
Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.