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Maßnahme im Straßenverkehr

Ordnungsamt


Beanspruchung von öffentlichem Verkehrsraum

Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Gehwege und Straßen) anlässlich von Bauarbeiten (Hoch und Tiefbau) ist genehmigungspflichtig.

Wir unterscheiden

  • Inanspruchnahme Gehweg (z.B. Gerüstaufstellung)

  • Halbseitige Sperrung (z.B. Kanalbau)

  • Vollsperrung

  • Aufstellung von Containern

Sie können Ihren Antrag formlos stellen. Er muss jedoch mindestens eine  Woche vor Baubeginn dem Ordnungsamt vorliegen. Bitte, fügen Sie einen Lageplan bzw. einen Verkehrszeichenplan dem Antrag bei.

Die Gebühren errechnen sich nach der Art und Dauer der Inanspruchnahme. Sie liegen zwischen 15,00 und 102,00 EUR. Auch das Aufstellen von Bau-/Abfallcontainern im öffentlichen Verkehrsrraum (Gehweg, Straße, Parkplatz) ist, selbst für eine kurzzeitige Nutzung genehmigungspflichtig.

Die Aufstellung von Containern oder andere Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ohne eine Genehimigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis in Höhe von 500,00 EUR. geahnde werden.

Antrag zur Durchführung einer Maßnahme im Straßenverkehr.
(den Antrag bitte ausdrucken und ausgefüllt an das Ordnungsamt senden)

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