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Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nr. 99010001001023

Leistungsbeschreibung

Sie können als Elternteil eines minderjährigen Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen und Ihr Kind die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU und des EWR besitzt. 

Zudem sollten Sie in Deutschland eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind herstellen oder fortführen wollen (eine familiäre Lebensgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn Sie mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben).

Des Weiteren sollte das in Deutschland lebende Kind

  • eine Aufenthaltserlaubnis als Resettlement-Flüchtling, anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling oder
  • eine Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen  Gründen

besitzen und Ihre Anwesenheit in Deutschland erforderlich sein, weil sich kein weiterer personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Kind ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des minderjährigen Kindes in Deutschland - erteilt. Ist der Aufenthaltstitel Ihres in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes weniger als ein Jahr gültig, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis auch für diese kürzere Dauer erteilt.

  Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

An wen muss ich mich wenden?

  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
    Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

05.04.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
  • Nachweis über das Sorgerecht für das Kind, zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes zu dem der Nachzug erfolgen soll  
  • Aufenthaltstitel des minderjährigen Kindes in Deutschland, zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweise:

  • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
  • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
  • Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen.

Rechtsbehelf

Gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage bei dem im Bescheid genannten Verwaltungsgericht eingelegt werden. Die Klage kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich
  • Persönliches Erscheinen erforderlich
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