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Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Nr. 99106002007000

Leistungsbeschreibung

Sie möchten einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim gründen? Dafür müssen Sie die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG = Sozialgesetzbuch XI) beachten und für Ihre Pflegeeinrichtung eine Zulassung beantragen.

Das Sozialgesetzbuch XI regelt unter anderem,

  • welche Unternehmen Pflegeleistungen bereitstellen dürfen und
  • wer diese Leistungen finanziert.

Es wird zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unterschieden. Ambulante und stationäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Einrichtungen:

  • Ambulante Pflegedienste stehen unter fachlicher Verantwortung von ausgebildeten Pflegefachkräften. Diese versorgen pflegebedürftige Menschen im eigenen oder fremden Haushalt. Die Leistungen  umfassen die Grundpflege, die Hauswirtschaft sowie die Betreuung.
  • In Pflegeheimen werden unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft pflegebedürftige Menschen voll- oder teilstationär gepflegt, untergebracht und verpflegt..

Nach dem sogenannten Sicherstellungsauftrag müssen die Pflegekassen gewährleisten, dass die Versicherten bedarfsgerecht und gleichmäßig pflegerisch versorgt werden. Deshalb schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit Ihnen als Pflegeeinrichtung einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung ab.

Die Art und Höhe der Vergütung hängt unter anderem davon ab, ob Sie ambulante oder stationäre Leistungen anbieten.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Zulassung als Pflegeeinrichtung nach dem Sozialgesetzbuch XI: die Landesverbände der Pflegekassen

Hinweis: Für die Gewerbeanmeldung wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Im Gesundheitsportal der AOK Hessen finden Sie alle für eine Zulassung relevanten Informationen (ambulante und vollstationäre Pflege)

Fachlich freigegeben am

12.09.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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