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Übungsleiterpauschale geltend machen

Nr. 99030003000000

Leistungsbeschreibung

Einnahmen aus der Nebentätigkeit für eine steuerbegünstigte Organisation (z.B. Verein oder Stiftung) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Kommune, Land, Bund) zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400,00 Euro im Jahr steuerfrei. Diese sogenannte Übungsleiterpauschale können Sie geltend machen für

  • nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
  • nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
  • die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Steuerbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

05.03.2020
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