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Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer

Nr. 99018017000000

Leistungsbeschreibung

Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
  • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landeszahnärztekammer Hessen

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Hessen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

09.07.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem Meldebogen.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (monatlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt.

Anträge / Formulare

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