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Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen

Nr. 99018011001000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Gießen

Welche Fristen muss ich beachten?

Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.

Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

23.07.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
  • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Geburtsurkunde
  • eventuell Eheurkunde
  • Zeugnisse (z.B. Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
    • den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
    • Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
  • Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen  im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung

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