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Ausfuhr von Abfällen innerhalb der EU - Notifizierung beantragen

Nr. 99001032134000

Leistungsbeschreibung

Innerhalb der Europäischen Union (EU) einschließlich der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist die grenzüberschreitende Ein- beziehungsweise Ausfuhr (Verbringung) von Abfällen erlaubt. Dafür müssen Sie zuvor ein Bewilligungsverfahren (Notifizierungsverfahren) durchgeführt haben. Dieses Verfahren ist für Verbringungen von Abfällen der „Gelben“ Abfallliste, von nicht gelisteten Abfällen und generell von zur Beseitigung bestimmten Abfällen verpflichtend.

Hinweis: Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach

  • Einstufung des Abfalls (Grüne oder Gelbe Abfallliste),
  • Art der Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) und
  • Empfängerstaat.
     

Wenn Sie Abfälle in Nicht-EU- oder EFTA-Staaten ausführen möchten, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Behörde wenden, um sich über die im Einzelnen gültigen Bestimmungen zu informieren.

Welche Abfälle wie eingestuft werden, können Sie in den "Konsolidierten Abfalllisten" der Anlaufstelle Basler Übereinkommen nachlesen.

Die Notifizierung gilt für höchstens ein Jahr. Lediglich Notifizierungen zu Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung können bis zu 3 Jahre gültig sein.

Die Behörden können jedoch auch kürzere Zeiträume genehmigen. In diesem Fall ist die Abfallverbringung so lange erlaubt, wie die Zustimmungen aller Behörden gültig sind.

Für die Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU gelten lediglich Informationspflichten.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium, in dessen Regierungsbezirk die Verbringung beginnen soll, ist zuständig.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Welche Unterlagen werden benötigt?

ausgefüllte Antragsformulare

Hinweis: Neben den erforderlichen Formularen werden weitere Unterlagen verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren: je nach beantragter Gesamtmenge des Abfalls

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