Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
Nr. 99027005250000Leistungsbeschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt des Geburtsortes
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 11,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 5,50 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
Was sollte ich noch wissen?
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes