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Beglaubigung von Schriftstücken oder Unterschriften

Beglaubigungen


Beglaubigungen

Sie können Unterschriften und Schriftstücke beglaubigen lassen.

Bei Schriftstücken legen Sie uns bitte das Original und die Kopie(n) vor.

Die Gebühr für die Ausstellung von Kopien beträgt: --,50 Euro pro Kopie (DIN A4)
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 3,-- Euro (zzgl. Kosten der Kopien) wenn die Kopien durch Bedienstete erstellt werden.
Die Gebühren betragen 6,-- Euro auf vorgelegten Schriftstücken.

Beglaubigungen für Rentenanträge sind gebührenfrei.
(Die Erstellung von Kopien ist gebührenpflichtig)

Für die Beglaubigung von Unterschriften sind diese in unserer Gegenwart zu leisten oder es ist der Personalausweis / Reisepass vorzulegen. Die Gebühr beträgt 6,-- Euro. Die Beglaubigung wird nur in Zusammenhang mit einem Sachvorgang, also nicht blanko, vorgenommen.


Nicht beglaubigen dürfen wir allerdings

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- bzw. Sterbeurkunden) aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland
  • Schriftstücke in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten (Beglaubigung durch das Ortsgericht)
  • Grundbuchangelegenheiten und Angelegenheiten der Amtsgerichte (Beglaubigung durch das Ortsgericht)
  • Vereins- und Handelsregistereintragungen (Beglaubigung durch das Ortsgericht).

 

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