Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen

Nr. 99110020080000

Leistungsbeschreibung

Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.

In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:

  • Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
  • andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen

Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:

  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Bienenvölker
  • Geflügel

Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.

Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Hessische Tierseuchenkasse

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

19.08.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Beihilfe
  • Nachweis der Seuche (Krankheit)
  • Dokumentation des Tierverlustes
  • Nachweis der Schadensminimierung

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Seite zurück Nach oben