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Benennung zur/zum Sachverständigen zur Durchführung von Sachkundeprüfungen und Wesensprüfungen gemäß HundeVO beantragen

Nr. 99110009000000

Leistungsbeschreibung

Hunde, die der Verordnungsgeber aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder anlassbezogen als potenziell gefährlich ansieht, müssen einem Wesenstest  unterzogen werden. Die Halter der sogenannten „gefährlichen Hunde“ sowie weitere Personen, die das Tier im öffentlichen Raum führen, müssen zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Zuständig für die Durchführung von Wesenstest sowie Abnahme der Sachkundeprüfungen sind ausschließlich Sachverständige, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt nach verbindlichen Standards benannt wurden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Darmstadt

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

15.08.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem formlosen Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Qualifikationsnachweise zu den geforderten Voraussetzungen (Originalzeugnisse oder beglaubigte Fotokopien)
  • schriftliche Erklärung, dass Sie sich im Falle der Aufnahme in die Sachverständigenliste zur strikten Beachtung der jeweils gültigen hessischen Standards zur Durchführung von Wesens- und Sachkundeprüfungen verpflichten

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

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