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Berufsakademien - staatliche Anerkennung beantragen

Nr. 99061026001000

Leistungsbeschreibung

Private Berufsakademien stellen eine Alternative zum Hochschulstudium dar. Sie bieten eine mindestens 3 Jährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Die dort zu erreichende Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ist einem hochschulischen Bachelorabschluss gleichgestellt und berechtigt zu einem Masterstudium an einer Hochschule.

Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Berufsakademie errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Berufsakademie im Rahmen der Anerkennung

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor, Diplom Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Hinweis:

  • Die staatliche Anerkennung berechtigt die Bildungseinrichtung, die Bezeichnung „Berufsakademie" oder eine auf eine Berufsakademie hinweisende Bezeichnung zu führen. Die von der Berufsakademie verwendeten Bezeichnungen müssen eine Verwechslung mit Hochschuleinrichtungen ausschließen. Die englischsprachige Bezeichnung lautet „University of Cooperative Education".
  • Das Land Hessen kann Trägerinnen und Trägern staatlich anerkannter Berufsakademien Beihilfen gewähren, wenn
  • ein besonderes Interesse des Landes an einer Förderung festgestellt wird,
  • die angebotenen Studiengänge akkreditiert sind, in Übereinstimmung mit den Planungen der Hochschulen und Berufsakademien des Landes Hessen stehen und Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium besteht,
  • die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von der zuständigen Finanzbehörde anerkannt ist und
  • für einen Teil der besonders befähigten Studierenden die Befreiung von Studiengebühren vorgesehen ist.

An wen muss ich mich wenden?

An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: mindestens ein Jahr vor der staatlichen Anerkennung
  • Bekanntgabe wesentlicher Änderungen (z.B. Änderung des Sitzes oder des Trägers): unverzüglich

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Die staatliche Anerkennung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.

Widerruf und Rücknahme der staatlichen Anerkennung

Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn

  • die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht länger gegeben sind und
  • Sie diesen Mangel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigen.

Erlöschen der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung erlischt, wenn die Berufsakademie den Studienbetrieb

  • nicht in einer vom zuständigen Ministerium bestimmten angemessenen Frist eröffnet
  • ohne Zustimmung des Wissenschaftsministeriums länger als ein Jahr nicht betreibt oder
  • ihn endgültig einstellt.

 

Fachlich freigegeben am

22.08.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • umfassendes Konzept bezogen auf einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
    • Name
    • Träger der Einrichtung und dessen Rechtsverhältnisse
    • Sitz
    • Studiengänge mit Ausbildungskonzept
    • Personal
    • Leitungsstruktur
  • Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungsentwürfe mit Studienplänen für die vorgesehenen Studiengänge
  • Lehrpersonalkonzept mit folgenden Angaben zu den Mitgliedern des Lehrkörpers:
    • Qualifikation
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitsverträge für das hauptberufliche Lehrpersonal
  •  
  • detaillierter Finanzierungsplan über einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben
    • Investitionsausgaben
    • Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben
  • Unterlagen zum Nachweis der gesicherten Finanzierung (z.B. Nachweis eines Kapitelvermögens, einer Bankbürgschaft, einer Grundschuld in ausreichender Höhe) – einschließlich möglicherweise erforderlicher behördlicher Genehmigungen
  • Nachweis der zum Betrieb der Hochschule erforderlichen Räumlichkeiten (z.B. Pachtverträge, Grundbuchauszüge, baubehördliche Nutzungsgenehmigungen)
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle: Gutachten einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Bildungseinrichtung

Welche Gebühren fallen an?

staatliche Anerkennung: 1.000,00 Euro - 5.000,00 Euro

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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