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Berufsausübung als Beamtin oder Beamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst (Leitungstätigkeit)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einer deutschen Berufsfeuerwehr in einer Leitungsfunktion tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

An wen muss ich mich wenden?

An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • allein die Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr genügt nicht,
  • allein der Masterabschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht,
  • auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich.

Fachlich freigegeben am

23.03.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen,
  • den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat,
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

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