Die Hessische Brexit-Arbeitsstruktur (Für Bürger)
Leistungsbeschreibung
Wegen der engen Verflechtungen zwischen Hessen und dem Vereinigten Königreich begleitet die Hessische Landesregierung den gesamten Prozess rund um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union durch eine Brexit-Arbeitsstruktur. Das Ziel ist es, bestehende Ressourcen so zu bündeln, dass kurzfristige Lösungen für Brexit-bezogene Risiken gefunden werden und kompetente Ansprechpartner für zentrale Fragen zur Verfügung stehen.
Der Brexit hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche in Hessen. Diese betreffen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen und andere Institutionen.
Bereits zum 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich auf der Basis des verhandelten Austrittsabkommens aus der Europäischen Union ausgeschieden. Vereinbart war eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Am 31. Dezember hat sich mit der Beendigung der Übergangsphase der finale Austritt vollzogen. Nur wenige Tage vor dem Ablauf der Frist ist die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich zu einem Handels- und Kooperationsübereinkommen, einem Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Sicherheit, sowie einem Abkommen zur Informationssicherheit gelangt. Das ausgearbeitete Abkommen wird noch bis Ende Februar 2021 vorläufig angewendet. Das Europäische Parlament prüft den Abkommenstext in diesen zwei Monaten.
Wenn das Europäische Parlament den Abkommenstext ratifiziert, werden weitreichende Veränderungen dauerhaft in Kraft sein.
Die Brexit-Arbeitsstruktur hat zahlreiche Hinweise zu verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt, um so umfassend wie möglich über die Auswirkungen des Brexit zu informieren.
Angesichts der Komplexität des Themas werden sie bei Bedarf erweitert, ergänzt und korrigiert.
An wen muss ich mich wenden?
Eine eigens eingerichtete Stabsstelle in der Hessischen Staatskanzlei koordiniert alle Aktivitäten der Arbeitsstruktur.
Die Leiterin, Frau Nadja Hallert, ist erreichbar unter: nadjarafaela.hallert@stk.hessen.de; +49 611 32-113867
Die folgenden Ansprechpersonen sind außerdem Teil der Arbeitsstruktur und stehen Ihnen und Ihren Organisationen bei Ihren individuellen Fragestellungen zur Verfügung:
Dr. Stephan Bredt Tel.: 0611 815 2052 |
Abteilung Wirtschaftsordnung, Finanzdienstleistungen, Börsen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, |
Leiter Themengruppe I Schwerpunkte: Auswirkungen |
Dr. Mandy Pasthor Tel.: 0611 815 2340 |
Abteilung Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologische Innovation Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, |
Leiter Themengruppe I Schwerpunkte: Auswirkungen |
Matthias Schenk Tel.: 0611 32 132260 |
Abteilung Steuern, Abgaben und Finanzmarktrecht Hessisches Ministerium der Finanzen |
Leiter Themengruppe II Schwerpunkte: |
Friedrich von Heusinger Tel.: 0032 2 739 5959 |
Vertretung des Landes Hessen bei der EU |
Leiter Themengruppe III Begleitung der Brexit Verhandlungen in Brüssel, |
Welche Gebühren fallen an?
Anfragen zu den Auswirkungen des Brexit und den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind kostenfrei.
Bemerkungen
Die EU-Kommission hat bisher drei Mitteilungen über die aus ihrer Sicht notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere für einen harten Brexit vorgelegt. Für Unternehmen und andere Organisationen gibt es 88 Handreichungen.
Auch Bundesministerien stellen auf ihren Webseiten Informationen zur Verfügung.
- Handreichungen (engl.)
- Bundesregierung allgemein
- Auswärtiges Amt
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- Hinweise der Hessischen Brexit Arbeitsstruktur nach Themenbereichen gegliedert