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Eheurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt,
- vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
- das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
05.01.2017
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- Eheurkunde (erstes Exemplar): 11,00 Euro
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 5,50 Euro