Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Einschreibung zum Studium an einer Hochschule beantragen

Nr. 99061003022000

Leistungsbeschreibung

Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.

Verfahrensablauf

  • Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung an der Hochschule stellen.
  • Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit geprüft.
  • Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.

Voraussetzungen

  • Sie haben sich über die Studienmöglichkeiten informiert und Ihre Studienwahl getroffen.
  • Sie müssen einen Antrag auf Immatrikulation vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
  • Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Studium berechtigt, oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
  • Sie müssen einen Semesterbeitrag bezahlen.
  • Wenn Sie sich für einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder beschränkungen einschreiben möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
  • Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
  • Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
  • Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die  Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.

Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.

Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Hochschulkompass
    Im Hochschulkompass finden Sie einen Überblick über die Hochschulen und das Studienangebot in Deutschland.

Bemerkungen

Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung ist jedes Semester eine Rückmeldung zum Studium erforderlich.

Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden.  

Falschangaben führen zur Rücknahme der Einschreibung durch die Hochschule.

Fachlich freigegeben am

28.03.2022
Seite zurück Nach oben