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Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

Nr. 99033003034000

Leistungsbeschreibung

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.

Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

  • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)

Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt „Kulturdenkmäler in Hessen“ recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.

Fachlich freigegeben am

28.01.2013

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.

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