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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

Nr. 99102036109000

Leistungsbeschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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