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Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

Nr. 99008004054002

Leistungsbeschreibung

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

An wen muss ich mich wenden?

an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen:

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
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