Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Nr. 99008004054002Leistungsbeschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
An wen muss ich mich wenden?
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis
(Bundesministerium des Innern)
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz