Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Elterngeld Berechnung

Nr. 99041006151000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.

Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.

Unberücksichtigt bleiben Monate

  • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
  • mit Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat
  • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.

Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.

Zur Ermittlung des maßgeblichen Elterngeld Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:

  • bei Nichtselbstständigen: Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen
  • bei Selbstständigen: Steuerbescheid
  • bei Mischeinkünften: Steuerbescheid und Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Jahr des Steuerbescheides

Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.

Höhe des Basiselterngeldes:

Anspruchsberechtigte erhalten mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800.

Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

  • von EUR 1.240 und mehr zu 65 Prozent,
  • von EUR 1.220 zu 66 Prozent und
  • zwischen EUR 1.000 und EUR 1.200 zu 67 Prozent.

Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.

Höhe des ElterngeldPlus:

Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld.

Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00).

Zuständige Stelle

Das Elterngeld müssen Sie bei der Elterngeldstelle beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
  • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld“
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
    Falls Sie selbständig sind: letzter Steuer-Bescheid
    Falls Sie nicht selbstständig beschäftigt sind:
    • Kopien der Verdienstbescheinigungen
      (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
      Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
    • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)
  • Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit
  • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

24.01.2024

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.

Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung. 
Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 

Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 

Unterstützende Institutionen

Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und Elternzeit.

Seite zurück Nach oben