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Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Nr. 99129052261002

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Verfahrensablauf

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.

Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

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