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Erstattung von Kosten aus dem Vermittlungsbudget

Nr. 99007006017000

Leistungsbeschreibung

Zur Anbahnung oder Aufnahme einer beitragspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung können durch die Agentur für Arbeit Kosten aus dem Vermittlungsbudget erstattet werden. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung und bildet die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Arbeitslosen. Die Höhe der übernahmefähigen Kosten wird mit jedem Berechtigten individuell vereinbart und in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die Agentur für Arbeit kann Pauschalen festlegen.

Ausland

Auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz kann gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Welche Fristen muss ich beachten?

Einen Antrag auf Erstattung der Kosten aus dem Vermittlungsbudget können Sie jederzeit stellen. Bei Reisen, egal ob mit oder ohne Einladung, sowie bei Auslandsreisen, müssen Sie sich vorher mit der Agentur für Arbeit absprechen, es sein denn, mit Ihnen wurde etwas anderes konkret vereinbart. Lesen Sie dazu bitte noch einmal in Ihrer Eingliederungsvereinbarung nach oder fragen Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Ihnen die Kosten tatsächlich entstanden sind. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie streben eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber an.
  • Ihre Eingliederungschancen werden durch die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget deutlich verbessert.
  • Sie sind nicht in der Lage, die Kosten selber zu tragen (Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit).
  • Bestehen gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Übernahme, zum Beispiel von Kosten für Arbeitschutzbekleidung oder gewährt er gleichartige Leistungen, ist eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget hierfür ausgeschlossen.
  • Eine Förderung wurde in der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich in Aussicht gestellt. 
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