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Förderkredit "Wachstum" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Nr. 99078003080000

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors beitragen. Dazu gehören Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten genauso wie die Verbesserung und Umstellung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.
 

Was wird finanziert?

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie bauliche Anlagen (zum Beispiel Ställe, Hallen)
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen (zum Beispiel Melktechnik, Fütterungstechnik, Stalleinrichtung)
  • Erwerb von Flächen
  • Kauf von Maschinen (zum Beispiel Schlepper, Mähdrescher)
  • Dauerkulturen
  • Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen

Konditionen

Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen

Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro je Endkreditnehmer und Jahr
(Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.)

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: 4 – 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3  tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Mehr zum Thema finden Sie unter

  • Konditionen im Überblick
  • Darlehensrechner
  • Programmbedingungen "Wachstum"

Zinsbonus

  • Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften, wenn der Unternehmer / die Unternehmerin oder mindestens ein /eine Mitgesellschafter/in jünger als 41 Jahre alt ist.
  • Bei Maschinengemeinschaften von Landwirten auch in Personengesellschaften wird dieser Zinsbonus ebenfalls gewährt

Tipp: Landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Unternehmen der Forstwirtschaft können eine Förderung aus der Säule "Agrar- und Ernährungswirtschaft" beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

für die Antragstellung:

  • Ihr Kreditinstitut (Hausbank)

für die Beratung:

  • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
  • die Rentenbank

Fachlich freigegeben am

27.01.2012

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen.  

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