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Fördermittel für Integrationsprojekte und Projekte zur Gewaltprävention im Sport

Leistungsbeschreibung

Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
-vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
 

Rechtsgrundlage

Art. 62a Hessische Verfassung.

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport  erheben.

Bemerkungen

Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
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