Fördermittel für Integrationsprojekte und Projekte zur Gewaltprävention im Sport
Leistungsbeschreibung
Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
-vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Rechtsgrundlage
Art. 62a Hessische Verfassung.
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erheben.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan